Mitlaufende Auffanggeräte werden in zwei Gruppen unterschieden. Es gibt mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung (z.Bsp. an einem Seil) und mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung (z.Bsp. an einer Steigschutzschiene). Beim Industrieklettern (Höhenarbeit, Höhenrettung) werden Auffanggeräte oft als Redundanz (2. Sicherung) eingesetzt. Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz werden sie als Sicherung gegen Absturz eingesetzt.
Bei Arbeiten laufen diese Geräte selbständig am Seil auf und ab. Manche Auffanggeräte dürfen nur in Verbindung mit einem Falldämpfer benutzt werden.
Bei der PSA Anwendung (persönliche Schutzausrüstung) kommen häufig mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung zum Einsatz. Dies sind zum Beispiel Steigschutzläufer an einer Steigschutzschiene.
EN 353-1 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung
EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung
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