Der menschliche Körper kann eine Fangstoßkraft von etwa 10 kN (1 Tonne) mit Verletzungen überstehen, nach DIN EN Normen dürfen jedoch maximal 6 kN auftreten, ansonsten müssen Falldämpfer verwendet werden. Man unterscheidet zwischen Bandfalldämpfern und Reibungsfalldämpfern. Bei Bandfalldämpfern reißt ein extra vorgesehenes, speziell vernähtes Band auf um die Fangstoßenergie zu verringern. Bei Reibungsfalldämpfern "rutscht" das Band durch eine speziell geformte Vorrichtung um die Energie auf den Körper zu verringern.
In jeder Situation, in der die Gefahr eines Sturzes besteht, müssen geeignete falldämpfende Elemente in der Sicherungskette zwischengeschaltet werden, oder es müssen andere Maßnahmen getroffen werden, die den Fangstoß verringern.
Bei der Verwendung von Falldämpfern muss immer der freie Sturzraum beachtet werden da sie, um Energie aufzunehmen, sich verlängern!
Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz, ist eine Schulung PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198 und 199 dringend erforderlich.
Falldämpfer gibt es auch mit bereits eingenähten Verbindungsmitteln. Sie haben dann entweder eine I-Form (1 Arm) oder werden in Y-Form (2 Arme) angeboten. Falldämpfer sollten nicht modifiziert werden da sie so in ihrer Wirkweise beeinträchtigt werden können. Falldämpfer werden häufig beim Industrieklettern (Höhenarbeit), bei der Benutzung von PSA gegen Absturz, beim Klettersteiggehen und der Höhenrettung eingesetzt.